Nordrhein-Westfalen beschleunigt Genehmigungsverfahren für Seilbahnen

 

Laut Pressemitteilung der Staatskanzlei NRW (21.05.2021) wird die Durchführung des Plangenehmigungsverfahrens für Seilbahnen jetzt als vereinfachtes Verfahren in die Novelle des Seilbahn-Gesetzes NRW als Regelfall aufgenommen. Das dient dem Ziel der Entbürokratisierung und der vereinfachten Durchführung von Seilbahn-Vorhaben. Dazu Verkehrsminister Wüst: „Seilbahnen sind ein Verkehrsmittel der Zukunft und können ein wichtiger Baustein einer besseren, sicheren und sauberen Mobilität in Nordrhein-Westfalen sein. Deshalb geben wir jetzt dem Seilbahngesetz ein Update, um Planungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.“